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   OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15   

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OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15 (https://dejure.org/2016,1437)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2016 - 14 PS 6/15 (https://dejure.org/2016,1437)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - 14 PS 6/15 (https://dejure.org/2016,1437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Geheimhaltung der Namen der Mitglieder einer Evaluierungskommission und eines Fachgutachters in einem Verfahren auf Angleichung der Dienstaufgaben eines Professors

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Geheimhaltung der Namen der Mitglieder einer Evaluierungskommission und eines Fachgutachters in einem Verfahren auf Angleichung der Dienstaufgaben eines Professors

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Geheimhaltung der Namen der Mitglieder einer Evaluierungskommission und eines Fachgutachters in einem Verfahren auf Angleichung der Dienstaufgaben eines Professors

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leuphana Universität Lüneburg muss Namen der Mitglieder einer Evaluierungskommission und eines Fachgutachters offen legen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Recht der Evaluierungskommissionsmitglieder auf Anonymität

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Uni Lüneburg Mitglieder-Namen einer Evaluierungskommission offen legen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 400
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Das gesetzliche Geheimhaltungserfordernis muss auf den Schutz eines verfassungsrechtlich oder grundrechtlich gesicherten Lebensbereiches von hoher Bedeutung gerichtet sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.10.2011 - BVerwG 20 F 24.10 -, juris Rn. 8; v. 23.6.2011 - BVerwG 20 F 21.10 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64).

    Dies ist etwa bei dem Post- und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 Abs. 1 GG, dem Steuergeheimnis nach § 30 AO, dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I in Verbindung mit §§ 67 bis 78 SGB X (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011, a.a.O.) und dem richterlichen Beratungsgeheimnis nach § 43 DRiG, § 193 GVG der Fall (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.2.2007 - BVerwG 20 F 9.06 -, BVerwGE 128, 135, 137 f.).

    Es gilt auch hier ein strenger Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig sein können insbesondere grundrechtlich geschützte personenbezogene Daten Dritter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2013 - BVerwG 20 F 10.12 -, juris Rn. 8 mit weiteren Nachweisen) oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.4.2013 - BVerwG 20 F 6.12 -, juris Rn. 9).

    Ausnahmen bedürfen dann immer einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2013, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Nachteile für das Wohl eines Landes entstehen durch Beeinträchtigungen wesentlicher Landesinteressen; es gilt ein strenger Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.2011 - BVerwG 20 F 20.10 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 mit weiteren Nachweisen).

    Es muss sich vielmehr um Aufgaben handeln, die darauf gerichtet sind, den Bestand oder die Funktionsfähigkeit des Landes oder dessen innere oder äußere Sicherheit zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.2011, a.a.O., mit weiteren Nachweisen), woran es hier ersichtlich fehlt.

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Die Sperrerklärung vom 16. November 2015 genügt den sich aus § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Beschl. v. 6.11.2008 - BVerwG 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51; Thüringer OVG, Beschl. v. 27.3.2003 - 10 SO 337/01 -, juris Rn. 33; Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 99 Rn. 15 mit weiteren Nachweisen).

    Der Wirksamkeit der Erklärung steht schließlich nicht entgegen, dass sie durch einen Referenten der Aufsichtsbehörde unterzeichnet worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.11.2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Äußerungen der Mitglieder der Evaluierungskommission und des Fachgutachters im Verfahren auf Angleichung der Dienstaufgaben finden außerhalb der grundrechtlich allein geschützten Privatsphäre statt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 26.4.1994 - 1 BvR 1689/88 -, BVerfGE 90, 255, 259 f.).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Hierbei ist es ohne Belang, ob den Mitgliedern der Evaluierungskommission und dem Fachgutachter Vertraulichkeit zugesichert worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.7.2010 - BVerwG 20 F 11.10 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - BVerwG 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12

    Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Selbst wenn man diese Zweifel außer Acht lässt, schließen jedenfalls kollidierende Informations- und Rechtsschutzinteressen (vgl. zum Erfordernis einer solchen Abwägung: BVerwG, Beschl. v. 28.11.2013 - BVerwG 20 F 11.12 -, juris Rn. 15) eine wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit der Namen der Mitglieder der Evaluierungskommission und des Fachgutachters aus.
  • BVerwG, 12.04.2013 - 20 F 6.12

    Nichtverbreitung unternehmensbezogener Informationen im Konkurs- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig sein können insbesondere grundrechtlich geschützte personenbezogene Daten Dritter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2013 - BVerwG 20 F 10.12 -, juris Rn. 8 mit weiteren Nachweisen) oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.4.2013 - BVerwG 20 F 6.12 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15
    Es ist bereits zweifelhaft, ob eine bloße Gefährdung der Erfüllung jedweder hoheitlicher oder auch nur öffentlicher Aufgaben eine wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit zu begründen vermag (vgl. dies wohl bejahend BVerwG, Urt. v. 29.5.1957 - BVerwG I C 212.54 -, BVerwGE 5, 95, 98 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 6.5.1976 - 2 B 7/76 -, BeckRS 9998, 59752; OVG Berlin, Beschl. v. 3.3.1971 - I L 14.70 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
  • OVG Berlin, 03.03.1971 - I L 14.70
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12

    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16

    In-camera-Verfahren; Vertretungszwang

    Diese begründet die Verweigerung der Aktenvorlage aber nicht mit Nachteilen für das Wohl des Bundes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO, sondern allein mit einer wesensmäßigen Geheimhaltungsbedürftigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO (vgl. zur Definition und Abgrenzung dieser Geheimhaltungsgründe: Senatsbeschl. v. 8.2.2016 - 14 PS 6/15 -, NordÖR 2016, 327, 329 f. mit weiteren Nachweisen).
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